Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich der Bedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Medivas Gesellschaft für audiovisuelle Medientechnik mbH & Co. KG – im nachfolgenden „Medivas“ genannt. Ebenso gelten diese Bedingungen für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen, gelten diese Bedingungen als angenommen und akzeptiert.
(2) Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen der Medivas abweichende Bestimmungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. solche werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Medivas diesen nach Eingang nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragspartner
Verträge kommen ausschließlich mit der Medivas Gesellschaft für audiovisuelle Medientechnik mbH & Co. KG, Vohwinkeler Straße 58 in 42329 Wuppertal zustande.
§3 Angebote und Preise
(1) Alle Angebote der Medivas verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, als freibleibend und unverbindlich.
(2) Soweit nichts anderes angegeben, sind in allen Angeboten sämtliche Preise unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung durch Medivas genannten Preise. Preiserhöhungen in Folge von Währungsschwankungen werden für noch nicht ausgelieferte Ware an den Kunden weiterberechnet. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(3) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart zuzüglich Verpackung, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Medivas oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.
§4 Vertragsschluss
(1) Abgegebene Bestellungen des Kunden sind verbindlich und können von Medivas innerhalb von drei Werktagen angenommen werden.
(2) Im Online Shop unter shop.medivas.de erklärt der Kunde sich durch das Klicken des „Jetzt Kaufen“ Buttons mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als einverstanden und gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf der sich im Warenkorb befindlichen Ware ab.
(3) Durch die Abgabe einer schriftlichen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Angebot enthaltenen oder in der Bestellung dargestellten Positionen ab.
(4) Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Medivas. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen, oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnungstellung ersetzt werden.
(5) Die Angestellten von Medivas sind nicht berechtigt, eine fernmündliche Zusage als Bestellung zu akzeptieren. Ebenfalls sind die Angestellten der Medivas nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(6) Der Kaufvertrag mit Medivas kommt noch nicht durch die Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden der Auftrags- bzw. Verfügbarkeitsbestätigung von Medivas zustande. Der vorgenannten Bestimmung steht die Lieferung- oder Teillieferung der bestellten Ware gleich. Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit Versand der Zahlungsaufforderung zustande.
(7) Ist zum Zeitpunkt der Bestellung die bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich Medivas vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, sodass kein Kaufvertrag zustande kommt. Der Kunde wird darüber informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet und stellen keinen Anspruch auf Erhalt der Ware dar.
§5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Medivas stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Medivas durch Zulieferanten und Hersteller, auch dann wenn Liefertermine ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Medivas liegen, und die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Verkehrsstörungen, Naturereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, hat Medivas auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Gleichgültig, ob diese Ereignisse bei Medivas, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen diese Medivas, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurück zu treten.
(4) Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine angemessen. Medivas wird den Kunden über den Eintritt und die Dauer derartiger Hindernisse schnellstmöglich informieren.
(5) Verlängert sich in Anwendung von Ziffer (2) bis (4) die Lieferzeit oder wird Medivas von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Medivas nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde.
(6) Medivas ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Kunde selbst mit der Erfüllung der Vertragspflichten in Verzug ist.
(7) Soweit das Datum unserer Lieferung oder Leistung auf der Medivas Rechnung nicht gesondert vermerkt ist, entspricht es dem Rechnungsdatum.
§6 Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrenübergang
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt durch ein von Medivas beauftragtes Transportunternehmen oder durch eine vorige schriftliche Absprache, die ausdrücklich anders bezeichnet. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Hat der Kunde bei der Bestellung fehlerhafte Angaben zur Lieferadresse gemacht, sind sämtliche zusätzliche Versandkosten, die dadurch entstehen, vom Kunden zu tragen bzw. zu ersetzen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, geht die Gefahr auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Medivas oder des Vorlieferanten verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Medivas verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Medivas hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, wird die Ware von Medivas gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Der Gefahrenübergang findet bei Annahme der Waren statt, es sei denn, es wird schriftlich oder Fernschriftlich etwas anderes vereinbart.
§7 Annahmeverzug
(1) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist Medivas berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Medivas kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
(2) Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an Medivas als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 50,- Euro zu bezahlen - es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Medivas den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
(3) Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Medivas die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Medivas ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises – es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
§8 Liefermenge/ Fehllieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Medivas und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für die richtige Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde bei versehentlich durch Medivas ohne Bestellung des Kunden gelieferten Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen eine solche Fehllieferung schriftlich gegenüber Medivas anzuzeigen und die Waren zur Rückholung durch einen von Medivas zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten. Sollte eine solche schriftliche Anzeige einer Fehllieferung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, gilt die Lieferung als genehmigt, so dass der Kunde dazu verpflichtet ist, den üblichen und angemessenen Kaufpreis für die Ware an Medivas zu zahlen.
§9 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Für den Kunden, der Kaufmann ist, besteht eine Verpflichtung zur Rüge i.S.d. § 377 HGB nach Ablieferung der Ware durch den Verkäufer. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist bei Medivas unverzüglich Anzeige zu machen. Bei Versäumung der Rüge sind Entschädigungsansprüche gegen Medivas ausgeschlossen.
(2) Soweit der Kunde ordnungsgemäß gerügt hat und an der Ware einen Mangel feststellt und ein Gewährleistungsfall gegeben ist, ist Medivas zur kostenlosen Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Medivas zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder schlagen insgesamt drei Nachbesserungsversuche fehl, ist der Kunde zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.
(3) Stellt sich bei Überprüfung der Mängelanzeige heraus, dass ein Gewährleistungsfall nicht gegeben ist, ist Medivas berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
(4) Für den Kunden, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware. Der Kunde, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, wird gebeten, äußerlich sichtbare Transportschäden unverzüglich dem Zusteller (Spediteur/Postboten) mitzuteilen und sich von diesem quittieren zu lassen. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche dieses Kunden keine Konsequenzen. Macht der Kunde, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gebrauch von seinem Widerrufsrecht (s.u.), hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen.
Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bitten wir, eine Mängelrüge wie folgt schriftlich, oder fernschriftlich an die info@medivas.de, zu senden:
- Kaufbeleg
- Seriennummer (sofern es sich um Ware mit Seriennummer handelt)
- Detaillierte Beschreibung des Mangels
- Feststellungsdatum des Mangels
- Ggf. Bilder des Mangels
(5) Handelt es sich um gebrauchte Waren, ist jede Gewährleistung von Medivas ausgeschlossen.
§10 Besondere Bestimmungen für Software und andere digitale Produkte mit zeitlich beschränkten Nutzungsrechten
(1) Betrifft das Vertriebsrecht Software oder ein anderes digitales Produkt, dessen Nutzungsrecht zeitlich begrenzt ist (z.B. Subskriptionssoftware mit einer Jahreslizenz), bleibt die primäre Leistungspflicht von Medivas auf die einmalige Verschaffung des Vertriebsrechts für die Laufzeitlizenz beschränkt.
(2) Mit Ende der Laufzeit endet das Nutzungsrecht des End-Users. Der Kunde wird die End-User beim Weitervertrieb deutlich auf die zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts hinweisen.
(3) Sofern der Kunde bereits der End-User ist, weist die Medivas diesen ebenfalls deutlich auf die zeitliche Beschränkung des Nutzungsrechts hin.
(4) Sofern für Software oder andere digitale Produkte mit zeitlich beschränktem Nutzungsrecht keine speziellen Service Level Agreements gelten, die die Mängelrechte des Kunden regeln, erhält der Kunde für die Dauer des Nutzungsrechts des End-Users im Falle von unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln an der Software oder einem anderen digitalen Produkt das Recht zur Minderung, sofern (i) der Mangel nicht unerheblich ist, (ii) der Mangel unverzüglich anzeigt wird und (iii) eine angemessene Frist zur Fehlerbehebung verstrichen ist.
(5) Medivas haftet entsprechend der Rechtslage bei Software oder anderen digitalen Produkten mit zeitlich unbefristetem Nutzungsrecht und auch beim Vertrieb von Software und anderen digitalen Produkten mit zeitlich beschränkten Nutzungsrechten nicht für Schäden, die vom Hersteller oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden; der Hersteller ist kein Erfüllungsgehilfe von Medivas.
(6) Software und andere digitale Produkte werden gemäß den Lizenzbestimmungen der Lieferanten bereitgestellt, deren Einhaltung der Kunde zusichert.
§12 Nacherfüllungsabwicklung
Mangelhafte Produkte sind unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Liefer- oder Rechnungsdokumente mit einer genauen Fehlerbeschreibung und wenn möglich einem Foto des Fehlers an die Medivas GmbH & Co. KG oder, wenn vereinbart an den Lieferanten einzusenden bzw. anzuliefern. Durch den Austausch von Einzelteilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen bezüglich der Ansprüche und Rechte wegen Mängeln in Kraft. Hiervon ausgenommen ist Verjährung bezüglich der durch die Mängelbeseitigung betroffenen Teile. Der Kunde ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Daten vor Übersendung der Waren gesichert sind. Medivas übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. Kosten der Datensicherung oder Neuinstallation von Software oder der Geräte selbst bezüglich der zu reparierenden Geräte werden durch Medivas nicht übernommen.
§13 Eigentumsvorbehalt
(1) Medivas behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Dritten auf die Medivas an der Kaufsache zustehenden Rechte hinzuweisen und Medivas unverzüglich zu benachrichtigen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden.
§14 Zahlung
(1) Sämtliche Forderungen werden mit der Rechnungsstellung fällig und sind unverzüglich ohne Skonto zahlbar, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Rechnungsstellung von Waren erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Die Rechnungsstellung von Dienstleistungen erfolgt in der Regel mit Abschluss der vereinbarten Leistung.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Medivas über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung.
(3) Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur vorgenommen werden, wenn sämtliche fälligen Rechnungen fristgerecht bezahlt sind. Der Zahlungseingang bei Medivas ist maßgebend.
(4) Die Zahlung erfolgt entweder per Vorauskasse oder per Rechnung. Kauft ein Kunde im Medivas Online Shop Ware, erfolgt die Zahlung entweder per Vorauskasse, per Rechnung, per Paypal oder per Kreditkarte. Bei Zahlung per Bankeinzug (Paypal) erfolgt die Belastung des Kontos mit Abschluss der Bestellung. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ‐ soweit nichts anderes vereinbart ist ‐ innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn er die Zahlung zum auf der Rechnung festgelegten Zeitpunkt nicht leistet, ohne dass es einer weiteren Mahnung durch Medivas bedarf.
(5) Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. §13 BGB ist Medivas berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
(6) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1HGB ist Medivas berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verlangen. Darüber hinaus ist Medivas berechtigt die Zahlung einer Pauschale in Höhe von € 40,- zu verlangen.
(7) Sollte der Kunde Medivas mehrere Zahlungen schulden, ist Medivas trotz Anderslauten der Tilgungsbestimmungen des Kunden berechtigt, zunächst die fällige Schuld und fällige Zinsen, unter mehreren fälligen Schulden und Zinsen die jeweils älteste Schuld und die ältesten Zinsen zu tilgen.
(8) Gegen Forderungen von Medivas steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur soweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§15 Verwendung der Produkte
Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und nicht für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, militärischen Einrichtungen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion oder zur Herstellung von Waffen vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen.
§16 Gewerbliche Schutzrechte
Sämtliche für die Produkte bestehenden gewerblichen Schutzrechte sind und bleiben Eigentum der Lieferanten. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem gewerblichen Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf und dem Endkunden zur alleinigen Nutzung überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren noch verändern, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Software wird gemäß den Lizenzverträgen der Lieferanten geliefert, deren Einhaltung der Kunde bereits an dieser Stelle zusichert. Medivas übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte, wenn die Produkte aus dem von Medivas vorgesehenen „Verkaufsland“ in ein anderes Land exportiert werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass alle Rechte dort geschützt sind.
§17 Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Medivas zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Medivas erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§18 Datenschutz
Sämtliche von dem Kunden übermittelte Daten werden von Medivas unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet: Datenschutz und Sicherheit.
§19 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung geordert haben und die getrennt geliefert werden beginnt die Widerrufsfrist ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Medivas Gesellschaft für audiovisuelle Medientechnik mbH & Co. Kg, Vohwinkeler Straße 58, 42329 Wuppertal, info@medivas.de, Fax: 0202 69386590) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E‐Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster‐Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von Ihrem Widerruf Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E‐Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§20 Folgen des Widerrufs
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die zurückzusendende Ware bei uns eingegangen ist.
(2) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(3) Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informiert haben, an die Medivas Gesellschaft für audiovisuelle Medientechnik MbH & Co. KG, Vohwinkeler Straße 58, 42329 Wuppertal, zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden bzw. übergeben. Wir tragen die kosten des Rückversands.
Ende der Widerrufsbelehrung
§21 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Das oben aufgeführte Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Muster‐Widerrufsformular
An [Name, Anschrift und ggf. die Telefaxnummer und E‐Mail‐Adresse Unternehmens einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum (*)
Unzutreffendes streichen
§22 Sonstiges
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Informationen, Datenblätter und technische Zeichnungen erhält Medivas direkt vom Hersteller oder Distributoren und stellt diese unverändert zur Verfügung.
§23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit dieser Bestimmung im Übrigen oder dieser Verkaufsbedingungen im Ganzen unberührt.
§11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht und Vertragssprache
(1) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 377 HGB, befindet sich der Gerichtsstand beim Amtsgericht in Wuppertal. Dies schließt eine Klage von Medivas am Gericht des Wohnsitzes des Kunden jedoch nicht aus.
(2) Der Erfüllungsort befindet sich in Wuppertal, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und die Auftragsbestätigung nichts anderes beinhaltet.
(3) Bei privaten Endverbrauchern, die einen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union haben, ist der Gerichtstand das Amtsgericht in Wuppertal. Bei privaten Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, wenn es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
Allgemeine Vermietbedingungen
1. Allgemeines
a) Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer Mietangebote und Mietverträge und finden auch für alle künftigen Mietverträge mit uns Anwendung. Soweit im Zusammenhang mit einem Mietvertrag und seiner Durchführung Lieferungen und Leistungen (z.B. Programmzusammenstellungen) erbracht werden, gelten hierfür zusätzlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen, insbesondere, wenn diese durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes zustande.
2. Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
3. Mietzeit, Mietzins, Termine, Höhere Gewalt
a) Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietaufträgen angegebenen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Gegenstandes bei dem Mieter.
b) Der zu zahlende Mietzins ist im Mietauftrag angegeben. Sollte ein Mietzins darin nicht enthalten sein, so gilt der üblicherweise für das vermietete Gerät von uns berechnete Mietzins.
c) Geraten wir mit der rechtzeitigen Anlieferung des vermieteten Geräts in Verzug, hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand – auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen – sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.
4. Versand, Verpackung, Versicherung
a) Die Versendung des Mietgegenstandes erfolgt nur in Standard-Verpackungen. Die Gefahr geht auf den Mieter mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Dies gilt auch bei Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.
b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.
5. Zahlung des Mietzinses
a) Falls der Mietzins nach dem Mietauftrag in einer einzigen Zahlung zu entrichten ist, ist dieser sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit der Mietzins nach Monaten berechnet wird, ist er monatlich im voraus zu entrichten.
b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet, die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.
c) Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
d) Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Mietzinsforderung bedürfen unserer Zustimmung.
e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
6. Gewährleistung, Schadensersatz
a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
b) Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
c) Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
d) Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen.
e) Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils des Mietgegenstandes beschränkt.
f) Ist ein schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes
a) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
b) Die an dem Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
c) Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten u.ä. am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Mieter ist auf unser Verlangen verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages, den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wieder herzustellen. Machen wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Mieter die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Mieter Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau u.ä. an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangen.
d) Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.
8. Untergang des Mietgegenstandes
a) Während der Dauer des Mietvertrages trägt der Mieter die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes. Derartige Ereignisse entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen insbesondere zur Zahlung des Mietzinses. Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.
b) Ist der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten, so ist der Mieter verpflichtet, nach unserer Wahl den Mietgegenstand wieder in einem vertragsgemäßen Zustand zu versetzen oder den Mietgegenstand durch einen anderen gleichwertigen zu ersetzen und an uns zu übereignen oder uns den Neuwert des untergegangenen oder verschlechterten Mietgegenstandes zu ersetzen. Machen wir von der Wahl des Wertersatzes gebrauch, werden wir nach Möglichkeit dem Mieter einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Fortsetzung des Mietverhältnisses überlassen.
c) Die Haftpflicht des Mieters beginnt mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes am Veranstaltungsort bzw. dessen Übernahme an unserem Lager und endet mit der Abholung durch den Vermieter bzw. mit der Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter oder seinen Erfüllungsgehilfen an unser Lager.
d) Der Mieter tritt bereits jetzt künftige Ansprüche auf Versicherungsleistungen, die ihm aus abgeschlossenen Versicherungen in dem Falle zustehen, dass der Mietgegenstand aus vom Mieter zu vertretenden Gründen untergeht oder sich verschlechtert, an uns ab.
9. Rechte Dritter
a) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand von sämtlichen eventuell von Dritten im Bezug auf den Mietgegenstand geltend gemachten Rechten freizuhalten. Werden derartige Rechte geltend gemacht, hat der Mieter uns hiervon unverzüglich schriftlich unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen.
b) Sämtliche Kosten für die Abwehr der Geltendmachung von Rechten durch Dritte trägt der Mieter.
10. Rückgabe des Mietgegenstandes
a) nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzusenden.
b) Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz zumindest den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten.
c) Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
11. Rücktritt des Mieters
a) Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein.
b) Erfolgt der Rücktritt später, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeden in Anspruch genommenen Miettag voll, und für restlich offenstehende Miettage ohne Nachweis eines Schadens 50% des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen, es sei denn, der Vermieter befindet sich im Lieferverzug.
12.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Unwirksamkeit
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Wuppertal.
b) Ist der Mieter Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietvertrag, auch aus dessen Gültigkeit Wuppertal oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.